Rechtliche und vertragliche Informationen

Allgemeine Bedingungen

Produkte und Dienstleistungen

B. Produkte und Dienstleistungen für Großunternehmen (ab 10 Mitarbeiter)

Jedes Produkt/Dienstleistung bei Proximus ist Gegenstand einer vertraglichen Leistungsbeschreibung („CSD“). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden werden daher durch die anwendbare CSD pro Produkt/Dienstleistung ergänzt.

Die anwendbaren CSDs für Mobile Konnektivität, Festnetz-Internet und Festnetz-Sprache sind auf der Proximus-Website (unten) verfügbar. Die CSDs für alle anderen Produkte/Dienstleistungen werden jedem Kunden vor Unterzeichnung des Vertrags zur Verfügung gestellt. Sie können jederzeit bei Ihrem Proximus-Kundenbetreuer oder über MyProximus eingesehen werden.

Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden und der Nutzungsbedingungen für den Internetzugang über das Proximus-Netzwerk zum 01/12.

Proximus aktualisiert das Vertragsdokument „Nutzungsbedingungen für den Internetzugang über das Proximus-Netz“ und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden in Übereinstimmung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen: Das interne Beschwerdeverfahren für die Meldung illegaler Inhalte wird präzisiert, ebenso wie die möglichen Maßnahmen, die ergriffen werden können.

Jede Beschwerde über potenziell illegale Inhalte oder Missbrauch des Dienstes muss an die zentrale Kontaktstelle von Proximus gerichtet werden. Beschwerden können per E-Mail an abuse@proximus.com oder über das auf der Proximus-Website verfügbare Beschwerdeformular eingereicht werden: proximus.com/illegal-contentOpens a new window .

Antworten auf Beschwerden werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail übermittelt.

Handelt es sich bei dem Produkt oder der Dienstleistung um eine „Vermittlungsdienstleistung“ im Sinne des Gesetzes über digitale Dienstleistungen vom 19. Oktober 2022 und im Rahmen des internen Beschwerdeverfahrens, behält sich Proximus das Recht vor, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Abhilfe zu schaffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in Artikel 5.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Maßnahmen, eine förmliche Mitteilung, um jeglichen Missbrauch zu unterbinden, und die Weiterleitung des Falls an die zuständigen Behörden für weitere Maßnahmen.

Aktualisierung der Besonderen Geschäftsbedingungen für den TV-Dienst und der Nutzungsbedingungen für den Internetzugang über das Proximus-Netzwerk ab dem 01/12.

Proximus passt das Vertragsdokument „Nutzungsbedingungen für den Internetzugang über das Proximus-Netzwerk“ und seine Besonderen Geschäftsbedingungen für den TV-Dienst (für den VOD-Dienst) an den regulatorischen Rahmen an: das interne Beschwerdeverfahren zur Meldung illegaler Inhalte wird spezifiziert, ebenso wie die möglichen Maßnahmen, die ergriffen werden können.

Jede Beschwerde bezüglich potenziell illegaler Inhalte oder Missbrauch des Dienstes sollte an den zentralen Kontaktpunkt von Proximus gerichtet werden. Beschwerden können entweder per E-Mail an abuse@proximus.com oder über das auf der Proximus-Website verfügbare Beschwerdeformular unter proximus.com/illegal-contentOpens a new window eingereicht werden.

Im Rahmen des internen Beschwerdeverfahrens behält sich Proximus das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu beheben. Dies kann unter anderem eine formelle Aufforderung zur Beendigung des Missbrauchs, eine vorübergehende oder dauerhafte Sperrung des Dienstes oder die Weiterleitung der Angelegenheit an die zuständigen Stellen zur weiteren Bearbeitung umfassen.

Antworten auf Beschwerden werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail mitgeteilt.

Neues Gesetz zur Entschädigung bei Netzausfällen

Ab dem 1. November 2024 haben die Kunden im Falle einer vollständigen Unterbrechung der Dienstleistung von mehr als 8 Stunden infolge eines ununterbrochenen Ausfalls des Proximus-Netzes Anspruch auf eine gesetzliche Entschädigung, sofern die Voraussetzungen für deren Gewährung erfüllt sind.

Wer hat Anspruch auf diese gesetzliche Entschädigung?

  • Kunden, die ein Internet- oder Festnetztelefonieprodukt für Verbraucher abonniert haben, im Falle einer Unterbrechung des Dienstes in dem Gebiet, in dem sich ihre Installationsadresse befindet;
  • Kunden, die einen Mobilfunkvertrag für Verbraucher abgeschlossen haben, im Falle einer Unterbrechung des Dienstes in dem Gebiet, in dem sich ihre Rechnungsadresse befindet;
  • Benutzer von Prepaid-Karten, die für Verbraucher bestimmt sind, im Falle einer Unterbrechung in dem Gebiet, in dem sich ihr Wohnsitz befindet.

Auf welche Art von Ausfällen bezieht sich diese automatische Entschädigung?

Die Unterbrechung des Festnetz- oder Mobilfunkdienstes

  • muss länger als acht Stunden dauern;
  • muss vollständig sein, d. h. es darf kein Signal durchgelassen werden (kein teilweiser Ausfall);
  • muss auf einen ununterbrochenen Ausfall des öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzes zurückzuführen sein, das sich bis und einschließlich der Eingangsbuchse des Netzes in der Wohnung erstreckt (und nicht auf ein Problem mit einem Modem, einem Endgerät, der internen Verkabelung in der Wohnung, ...) ;
  • muss ein kollektives Element aufweisen, d. h. mehrere Kunden betreffen (bei Mobilfunkdiensten und bei Festnetzdiensten, wenn die Ursache nicht auf einen Hardwarefehler des Netzes zurückzuführen ist);
  • darf nicht auf das Handeln oder Verschulden des Kunden zurückzuführen sein (z. B. Aussetzung wegen unbezahlter Rechnung, vom Kunden vorgenommene Änderungen, Verschiebung von Reparaturterminen, usw.); darf nicht auf höhere Gewalt, mangelnde Netzabdeckung, usw. zurückzuführen sein (nicht erschöpfende Liste).

Wird die gesetzliche Entschädigung automatisch gezahlt, wenn die Bedingungen für ihre Gewährung erfüllt sind?

Aufgrund der Schwierigkeit, die von einem Ausfall betroffenen Kunden mit Sicherheit zu identifizieren, und der Notwendigkeit, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Entschädigung zu prüfen, wird die Entschädigung je nach Fall automatisch oder nicht automatisch gewährt:

  • Unterbrechungen des Festnetzdienstes, die auf einen Materialfehler des Festnetzes zurückzuführen sind (z. B. Kabelbruch durch Proximus oder einen ihrer Subunternehmer), werden automatisch entschädigt, ohne dass der Kunde den Ausfall melden muss;
  • Unterbrechungen des Festnetzdienstes, die ihre Ursache in einer immateriellen Störung des Festnetzes haben, werden automatisch entschädigt, wenn der Kunde den Ausfall gemeldet hat (z. B. Probleme mit Software-Updates) und sofern mehrere Kunden von derselben Unterbrechung betroffen sind;
  • Unterbrechungen des Mobilfunkdienstes (Abonnements) werden automatisch entschädigt, wenn der Kunde den Ausfall gemeldet hat und sofern mehrere Kunden von derselben Unterbrechung betroffen sind;
  • Unterbrechungen des Mobilfunkdienstes (Prepaid-Karten) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden unter gleichzeitiger Angabe seiner Wohnadresse entschädigt, sofern mehrere Kunden von derselben Unterbrechung betroffen sind.

Die Kunden können Störungen melden und die gesetzlichen Entschädigungsansprüche spätestens 5 Tage nach dem Tag, an dem die Störung aufgetreten ist, und auf den von Proximus zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Wegen einreichen.

Wie hoch ist die Entschädigung und in welcher Form wird sie gewährt?

  • 1 Euro für den Zeitraum von 16 Stunden nach den ersten acht Stunden der Unterbrechung. Für jeden weiteren Zeitraum von 24 Stunden erhöht sich die Entschädigung um 1 Euro für den Vortag und um 0,5 Euro für jeden weiteren Tag der Unterbrechung; oder
  • im Falle eines Abos 1/30 der monatlichen Abonnementsgebühr, wenn diese den im ersten Punkt genannten Entschädigungsbetrag übersteigt.

Die Entschädigung erfolgt entweder in Form einer Gutschrift oder eines Rabatts nach alleinigem Ermessen von Proximus oder durch Aufladen der Prepaid-Karte des Benutzers. Proximus kann auch eine Entschädigung in Form von Sachleistungen anbieten, die der Kunde nach eigenem Ermessen annehmen kann.

In welchen Fällen ist die gesetzliche Entschädigung nicht geschuldet?

Insbesondere ist die gesetzliche Entschädigung nicht geschuldet (nicht erschöpfende Liste):

  • wenn eine angebotene, wenn auch nur vorübergehende technische Lösung vom Kunden akzeptiert wird;
  • bei Terminverschiebung auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden für den Zeitraum zwischen dem ursprünglich vereinbarten Termin und dem neuen Termin;
  • wenn die Unterbrechung des Dienstes nicht auf einen Vorfall zurückzuführen ist (z. B. fehlende Netzabdeckung);
  • im Falle höherer Gewalt.

Das derzeitige Entschädigungssystem in Artikel 5.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher und Kleinunternehmer wird durch dieses neue gesetzliche Entschädigungssystem ersetzt.

Änderung der Besonderen Geschäftsbedingungen für den Mobilfunkdienst (neuer Artikel 15) ab dem 01.10.2024

Wie bereits in Ihrer Zahlungsaufforderung vom August mitgeteilt, hat Proximus eine wichtige Neuerung eingeführt: Ab Oktober können Benutzer ohne vorherige Zustimmung des Verwalters Mobilfunkoptionen hinzufügen oder ihr Mobilfunk-Abonnement ändern.

Der Kontoverwalter ist der Kunde, der mehrere Abonnements abgeschlossen hat und die Nutzung durch andere Benutzer, z. B. Familienmitglieder, zulässt. Der Kontoverwalter kann die Zahlungsaufforderungen einsehen und alle seine Produkte verwalten, während der Benutzer nur sein eigenes Handy, seinen Verbrauch und seine Optionen einsehen kann, jedoch keine Zahlungsaufforderungen.

Der Kontoverwalter wird über jede Transaktion per E-Mail und/oder SMS informiert.

Der Kontoverwalter erhält eine SMS, wenn diese Funktion im Oktober aktiviert wird. Die SMS enthält einen direkten Link zu der Seite, auf der der Kunde seine Benutzerrechte in MyProximus oder in der Proximus+-App verwalten kann. Der Kontoverwalter kann diese Funktion jederzeit in der Proximus+-App oder auf der MyProximus-Website deaktivieren und die Nutzungsrechte einschränken.

Diese neue Funktion soll den Bestellvorgang vereinfachen, da keine vorherige Genehmigung durch den Kontoverwalter mehr erforderlich ist. Sie beschränkt sich auf:

  • Privatkunden (ausgenommen Geschäftskunden und deren Benutzer).
  • Benutzer ab 18 Jahren.

Den Besonderen Geschäftsbedingungen wird ein neuer Artikel 15 für den Mobilfunkdienst hinzugefügt.

RCS, der neue Messaging-Dienst auf Apple-Geräten ab September 2024

Der bereits auf Android-Geräten verfügbare Messaging-Dienst RCS -Rich Communication Services- wird ab September 2024 schrittweise auch in der Messaging-App auf Apple-Geräten für Proximus-Kunden verfügbar sein.

Mit dem neuen Messaging-Dienst RCS können Sie:

  • Nachrichten, Bilder, Fotos, Videos oder Ihren Standort auf Karten mit einem Kontakt oder einer Gruppe teilen.
  • sehen, ob Ihre Kontakte Ihre Nachrichten erhalten haben und sogar, wann sie etwas tippen.
  • Nachrichten über Wi-Fi oder mobile Daten senden und empfangen.

RCS wird auf iPhones automatisch mit dem großen Upgrade iOS 18 aktiviert, das voraussichtlich im September 2024 verfügbar sein wird.

Um in den Genuss des neuen Dienstes zu kommen, müssen Sie und Ihre Kontakte die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen ein kompatibles Gerät besitzen. Ein Android-Gerät mit mindestens Android 5.x und/oder ein Apple-Gerät mit iOS 18.
  • Sie müssen Kunde eines Mobilfunkbetreibers sein, der mit Apple eine Partnerschaft für RCS eingegangen ist. Wie z.B. Proximus.
  • Sie müssen mit Wi-Fi oder mobilen Daten verbunden sein.

Wenn alle diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wird die Nachricht als SMS oder MMS über das Proximus-Netz gesendet. So wie heute.

RCS ändert nichts, wenn Sie iMessage verwenden. Ihre iMessage-Nachrichten laufen wie gewohnt weiter.

Anders als eine SMS nutzt RCS das Internet über mobile Daten- oder Wi-Fi-Verbindungen.

Die Allgemeinen Bedingungen von Proximus sind auf diesen neuen Dienst anwendbar. Der Artikel 1.1 der Besonderen Geschäftsbedingungen für den Mobiltelefonie wird einen Verwies auf RCS-Nachrichten enthalten.

Wenn Sie an diesem neuen Dienst nicht interessiert sind, können Sie ihn auf Ihrem Gerät RCS deaktivieren über Einstellungen > Apps > Messaging > RCS Messaging.

Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen von Proximus+

Für Proximus+ gelten neue Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Sie vor dem Zugriff auf die Anwendung akzeptieren. Sie bestehen aus Allgemeinen Bedingungen und Besonderen Bedingungen, die für jede Funktion spezifisch sind.

Sie ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MyProximus.

Proximus+ bietet Ihnen über eine einzige Anwendung und eine einzige Authentifizierung Zugang zu einer Reihe digitaler Funktionen, einschließlich der Dienste von Drittanbietern.

Einige Funktionen werden von Proximus oder Drittanbietern angeboten und müssen in der Anwendung aktiviert werden. Der Zugang zu Funktionen von Drittanbietern kann direkt in die Proximus+ Plattform integriert und zugänglich gemacht werden. Sie werden möglicherweise in die Umgebung des Drittanbieters weitergeleitet, um bestimmte Vorgänge, wie z. B. die Registrierung, durchzuführen. Die Bedingungen für Funktionen, die von Drittanbietern angeboten werden, werden bei der Anmeldung akzeptiert. Diese binden Sie an den jeweiligen Drittanbieter und Proximus ist keine Vertragspartei.

Der Zugang zur Anwendung steht allen Personen mit einem Itsme-Konto offen, das für die Erstellung eines Proximus+-Kontos erforderlich ist. Sie müssen nicht unbedingt Proximus-Kunde sein, um auf die App zugreifen zu können, mit Ausnahme der MyProximus-Funktion, die auch mit Ihrem MyProximus-Konto zugänglich ist.

Was die Änderungen betrifft, so wird in den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von nun an Folgendes festgehalten:

  • Der Dienst wird in seiner jetzigen Form angeboten. Proximus wird sich nach besten Kräften bemühen, den Dienst zuverlässig und kontinuierlich zu betreiben, kann jedoch keinen ununterbrochenen und fehlerfreien Betrieb garantieren.
  • Im Falle von Betrug, Missbrauch, Böswilligkeit und/oder Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen von Proximus hat Proximus das Recht, alle Verwaltungsmaßnahmen und/oder Gerichtsverfahren einzuleiten.
  • Proximus behält sich das Recht vor, den Dienst weiterzuentwickeln, insbesondere durch die Bereitstellung neuer Funktionen oder durch die Änderung oder Entfernung bestimmter Funktionen. Darüber werden Sie vorab informiert.
  • Proximus kann den Dienst jederzeit durch einfache Mitteilung per E-Mail an den Nutzer ohne Vorankündigung oder Entschädigung beenden.
  • Proximus ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. In diesem Fall wird Proximus Sie per E-Mail oder durch eine Benachrichtigung in der Anwendung darüber informieren und das Datum angeben, ab dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten. Wenn kein Datum angegeben ist, gelten die Änderungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie mitgeteilt werden. Nutzer, die diesen Änderungen nicht zustimmen, können ihr Konto und ihre Nutzung des Dienstes sofort und kostenlos kündigen.

Die Besonderen Bedingungen im Zusammenhang mit Mobility, Neighbourhood, Weather, Home und MyProximus sind ebenfalls integriert.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier

Reform des belgischen Sozialtarifsystems

Ab dem 1. März 2024 ist auf dem belgischen Markt ein neues soziales Internetangebot zu einem gedeckelten Tarif von € 19/Monat (oder € 40/Monat in einem Kombi- oder Paketangebot) verfügbar. Die Einzelheiten des Proximus-Angebots werden ab dem 1. März 2024 auf der Proximus-Website zugänglich sein, ebenso wie die FAQs.

Kunden, die die Bedingungen für dieses neue soziale Internetangebot erfüllen, erhalten ein Schreiben vom FÖD Wirtschaft.

  • Wenn Sie für das neue soziale Internetabonnement in Frage kommen, können Sie den Antrag in einer Proximus-Verkaufsstelle stellen und Ihr bestehendes Abonnement umwandeln. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren derzeitigen Sozialtarif beizubehalten, wenn Sie sich nicht für das neue Angebot entscheiden möchten.
  • Wenn Sie derzeit den Sozialtarif für Ihr bestehendes Abonnement nutzen, aber nicht für das neue Angebot in Frage kommen, müssen Sie nichts unternehmen. Sie behalten ihn automatisch.

Weitere Informationen über die Anspruchsberechtigung (einschließlich der Bedingungen und des Verfahrens für die Gewährung, Aufrechterhaltung und den Entzug) und der Mindestinhalt des sozialen Internetangebots (Geschwindigkeiten, Volumen, Höchstpreise, Mindestrabatte usw.) finden Sie auf der Website des FÖD WirtschaftOpens a new window festgelegt.

Proximus aktualisiert ihre Bedingungen für Verbraucher und kleine Unternehmen (bis zu 9 Mitarbeiter) ab dem 1. Januar 2024

Aktualisierung der Richtlinie zur angemessenen Nutzung im Rahmen der unbegrenzten Angebote für mobile Internetdienste
  •  Beim Roaming innerhalb der EU (+ Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Gibraltar, Großbritannien, Monaco): Der Kunde kann sein unbegrenztes mobiles Internet in der EU-Zone im Roaming wie in Belgien nutzen. Der Aufschlag ab 62 GB/Monat (64 GB/Monat für den Tarifplan Bizz Mobile International) wird gestrichen.
    • Mobiles Internet Zus.-Paket: 300 GB pro Monat bei maximaler Geschwindigkeit, danach rauf 512 Kbit/s eduzierte Geschwindigkeit ohne zusätzliche Kosten.
    • Mobiles Internet im Paket: 350 GB (500 GB für den Tarifplan Unlimited Premium) pro Monat bei maximaler Geschwindigkeit, danach auf 512 Kbit/s reduzierte Geschwindigkeit ohne zusätzliche Kosten.
  • Beim Roaming, außerhalb der EU und außerhalb von Island, Liechtenstein, Norwegen: eine Nutzung von mehr als 100 GB/Monat gilt nicht mehr als „normale und persönliche“ Nutzung. In diesem Fall hat Proximus das Recht, den Mobilfunkdienst auszusetzen oder zu kündigen.
  • Die Artikel 4.2. und 5 der besonderen Bedingungen für den Mobilfunkdienst werden aktualisiert:
    4.2. Folgende Verhaltensweisen gelten im Rahmen unbegrenzter Angebote nicht als normaler und persönlicher Gebrauch (wobei die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt):
    • Wenn der Kunde mehr als 10 000 SMS pro Monat bzw. über 500 SMS pro Tag versendet.
    • Wenn der Kunde SMS an über 250 verschiedene Empfänger pro Monat versendet.
    • Wenn der Kunde regelmäßig mehr als 6 Stunden am Tag bzw. über 30 Stunden pro Woche telefoniert.
    • Wenn der Kunde mehr als 100 GB mobile Daten pro Monat außerhalb der Europäischen Union und der folgenden Länder nutzt: Island, Liechtenstein und Norwegen.

    5. Richtlinie zur angemessenen Nutzung

    Für das mobile Internet kann die in Belgien erfolgte Nutzung Gegenstand einer Richtlinie über die angemessene Nutzung sein. Auch für Nutzungen in jedem anderen Land der Europäischen Union können unter Beachtung der EU-Vorschriften Richtlinien für eine angemessene Nutzung festgelegt werden. Die Bedingungen für diese Nutzungsrichtlinien sind in den vertraglichen Zusammenfassungen festgelegt. Für die Zwecke des vorliegenden Artikels bezeichnet der Begriff „Europäische Union“ die 26 Länder außer Belgien, die offiziell Teil der Europäischen Union sind, sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, unter Ausschluss aller anderen Länder.

    Für das mobile Internet kann die Nutzung Gegenstand einer automatisch durchgesetzten Richtlinie für die angemessene Nutzung sein. Die Bedingungen für diese Nutzungsrichtlinien sind in den rechtlichen Hinweisen und/oder in den vertraglichen Zusammenfassungen festgelegt.

Proximus aktualisiert ihre Bedingungen für große Unternehmen (ab 10 Mitarbeiter) ab dem 1. Januar 2024

Die Übersicht über die Aktualisierungen der allgemeinen und besonderen Bedingungen finden Sie hier

1. Aktualisierung der Richtlinie zur angemessenen Nutzung im Rahmen der unbegrenzten Angebote für mobile Internetdienste:
  • In Belgien: Ab jetzt unbegrenztes Surfen mit Höchstgeschwindigkeit bis zu 300 GB/Monat, danach unbegrenztes Surfen mit reduzierter Geschwindigkeit bei 512 Kbit/s ohne zusätzliche Kosten (vorher: unbegrenztes Surfen mit Höchstgeschwindigkeit).
  • Beim Roaming innerhalb der EU (+ Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Gibraltar, Großbritannien, Monaco) genau wie in Belgien ohne zusätzliche Kosten surfen; der zuvor in der EU geltende Aufschlag ab 62 GB/Monat wird gestrichen.

Aktualisiert werden:

  • die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mobilfunkdienst (Art. 2.2.1.6)
  • die besonderen Bedingungen in der vertraglichen Dienstbeschreibung des Mobilfunkdienstes (Art. 5.5.3. Richtlinie zur angemessenen Nutzung)
2. Klarstellung der Schutzmaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem mobilen Internetdienst in Belgien eingeführt wurden:

Diese Schutzmaßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung und Aussetzung des Dienstes) sollen überhöhte Rechnungen verhindern. Obwohl sie bereits in Kraft sind, verdient es ihr Anwendungsbereich, im Interesse der Transparenz in den Bedingungen für Mobilgeräte präzisiert zu werden:

  • Wenn der Tarifplan ein wiederkehrendes Datenvolumen enthält: Die Geschwindigkeit wird gedrosselt, wenn das Volumen erreicht ist.
  • Wenn der Tarifplan kein wiederkehrendes Datenvolumen enthält: Der Dienst wird ausgesetzt, wenn der Verbrauch 50 € ohne MwSt. erreicht.

Aktualisiert werden:

  • die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mobilfunkdienst (Art. 4.13)
  • die besonderen Bedingungen in der vertraglichen Dienstbeschreibung des Mobilfunkdienstes (Art. 5.5.1. Nutzung des Dienstes in Belgien)
3. Aktualisierung der Bedingungen für Festnetz- und Mobiltelefonie in Bezug auf Verzeichnisse und Auskunftsdienste

Die VoG „Centrale Nummerdatabank“ verwaltet die Datenbank, die alle Daten über die Nummern von Festnetz- und Mobiltelefonkunden in Belgien enthält.

Diese Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist eine Partnerschaft zwischen den belgischen Telekommunikationsbetreibern, die in den Vorschriften für die zentrale Nummerndatenbank festgeschrieben ist. Die Daten der Kunden werden in dieser zentralen Nummerndatenbank gespeichert, um sie bei einem Notruf den Notdiensten zur Verfügung zu stellen. Diese Abonnenten-Daten werden auch an Anbieter von Telefonverzeichnissen und Auskunftsdiensten weitergegeben. Wenn die Kunden ihre Einwilligung gegeben haben, werden die Daten an Anbieter von Telefonverzeichnissen und Auskunftsdiensten weitergegeben.

Der Kunde kann seine Wahl über die E-Mail-Adresse annuaire@proximus.com ändern.

Aktualisiert werden:

  • die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mobilfunkdienst (Art. 2.6)
  • die besonderen Bedingungen in der vertraglichen Beschreibung des Dienstes
    • Enterprise Voice (Art 3.4.3)
    • Phone Line Enterprise (Art 3.2.5)
    • Fixed Voice Infinity (Art 3.4.5)
    • Business Trunking (Art 3.2.4.1.1)
4. Aktualisierung der Internetbedingungen bezüglich der Beibehaltung der E-Mail-Adresse über 18 Monate nach der Kündigung des Internetzugangs durch den Kunden hinaus.

Wenn dem Kunden von Proximus eine E-Mail-Adresse zugewiesen worden war, konnte der Kunde, der seinen Internetzugang kündigte, die E-Mail-Adresse bis zu 18 Monate nach dem Kündigungsdatum weiter nutzen. In Übereinstimmung mit der jüngsten Gesetzgebung wird in den Bedingungen des Internetdienstes nun festgelegt, dass der Kunde den Dienst künftig auch nach Ablauf der 18 Monate automatisch und kostenlos weiter nutzen kann.

Aktualisiert werden:

  • die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Internetdienst (Art. 15.11)
  • die besonderen Bedingungen in der vertraglichen Beschreibung des Internetdienstes (Art. 7.6. E-Mail-Adresse und Webspace)

Proximus aktualisiert das Dokument „Management des festen und mobilen Internetverkehrs im Netz von Proximus“ für ihre Privat- und Geschäftskunden des mobilen Dienstes ab dem 1. Januar 2024.

Das Netz von Proximus wird ständig weiterentwickelt, mit dem Ziel, unseren Kunden die bestmögliche Servicequalität zu bieten. Insbesondere im Mobilfunknetz hat Proximus die maximal verfügbare Kapazität erhöht, die nun für alle Kunden auf nationaler Ebene 250 Gbit/s pro Datacenter beträgt.

Auch in Bezug auf das Mobilfunknetz hat Proximus die Sonderbehandlung bestimmter Protokolle für große Downloads eingestellt.

Und schließlich: Wenn zu viele Nutzer zur gleichen Zeit einen Mobilfunkmast nutzen, wird das Netz nicht mehr auf eine niedrigere Technologie umschalten (z. B. Wechsel von einer 4G- zu einer 3G-Mobilfunkverbindung).

Das Dokument „Management des festen und mobilen Internetverkehrs im Netz von Proximus“, das auf der Proximus-Website verfügbar ist, wird aktualisiert, um diese Änderungen widerzuspiegeln. Einen Überblick über die Änderungen finden Sie in der geänderten Version hier.

Im Allgemeinen soll dieses Dokument die Kunden über die Verfahren zur Messung und Lenkung des Internetverkehrs über Fest- und Mobilfunknetze informieren, um eine Überlastung des Zugangsnetzes zu vermeiden, und auch ihre potenziellen Auswirkungen auf die Qualität der Fest- und Mobilfunk-Internetdienste erläutern.

Proximus aktualisiert seine Vertragsbedingungen für Verbraucher und Kleinunternehmen

Ab dem 1. Dezember 2023 aktualisiert Proximus die folgenden Artikel:

  • Aktualisierung von Artikel 13 der Mobilfunkbedingungen und Artikel 8 der Festnetztelefoniebedingungen – Telefonbuch und Auskunftsdienste:

    Die VoG „Centrale Nummerdatabank“ verwaltet die Datenbank, die alle Daten über die Nummern von Festnetz- und Mobiltelefonkunden in Belgien enthält.

    Diese Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist eine Partnerschaft zwischen den belgischen Telekommunikationsbetreibern, die in den Vorschriften für die zentrale Nummerndatenbank festgeschrieben ist. Die Daten der Kunden werden in dieser zentralen Nummerndatenbank gespeichert, um sie bei einem Notruf den Notdiensten zur Verfügung zu stellen. Diese Abonnenten-Daten werden auch an Anbieter von Telefonverzeichnissen und Auskunftsdiensten weitergegeben. Wenn die Kunden ihre Einwilligung gegeben haben, werden die Daten an Anbieter von Telefonverzeichnissen und Auskunftsdiensten weitergegeben.

    Der Kunde kann seine Wahl über die E-Mail-Adresse annuaire@proximus.com ändern.

  • Aktualisierung von Artikel 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher und Kleinunternehmen – Zahlungsmodalitäten:

    Proximus passt Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher und Kleinunternehmen an das neue Gesetz über die Eintreibung von Schulden für Kunden an, die vor dem 1. September einen Vertrag abgeschlossen haben.

    Der Maximalbetrag der Pauschalentschädigungen, den Proximus von den Verbraucherkunden verlangen kann, ist nach dem ausstehenden Rechnungsbetrag gedeckelt:

    • Maximal 20 Euro, wenn der ausstehende Betrag 150 Euro oder weniger beträgt,
    • Maximal 30 Euro zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags auf den Teilbetrag zwischen 150,01 Euro und 500 Euro, wenn der ausstehende Betrag zwischen 150,01 Euro und 500 Euro liegt,
    • Maximal 65 Euro zuzüglich 5 % des ausstehenden Betrags auf den Betrag über 500 Euro bis zu einem Maximum von 2.000 Euro, wenn der ausstehende Betrag über 500 Euro liegt.

    Diese Obergrenzen sind in der Preisliste aufgeführt. Sie gelten bereits seit dem 1. September für Neukunden, die nach diesem Datum einen Vertrag abgeschlossen haben.

Proximus passt ihre Vertragsbedingungen an die neuen Rechtsvorschriften zum Easy Switch-Verfahren an

Ab 2. Oktober 2023 wird das Easy Switch-Verfahren auf Produkte für kleine Unternehmen ausgeweitet.

Darüber hinaus wird auch ein neues Entschädigungssystem eingeführt. Gemäß den Rechtsvorschriften hat der Kunde beim neuen Anbieter Anspruch auf :

  • eine automatische Entschädigung von € 30, wenn der Techniker nicht innerhalb des vereinbarten Zeitfensters erschienen ist.
  • eine automatische Entschädigung von € 10 pro Tag, wenn der Anbieterwechsel zu einer Dienstunterbrechung von mehr als einem Werktag im Proximus-Netz geführt hat.

Außerdem hat der Kunde auf seinen Antrag hin Anspruch auf eine Entschädigung von € 6 pro Tag für die verspätete Aktivierung der Dienste.

Die genannten Entschädigungen sind nicht geschuldet, wenn der Eintritt des Ereignisses, das die Entschädigung begründet, dem Kunden zuzuschreiben ist.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher und kleine Unternehmen werden dementsprechend angepasst.

Proximus-Websites und MyProximus

Automatisierte Interaktionen mit unserem Kundendienst

Wenn Sie den Proximus-Kundendienst per Anruf oder Chat kontaktieren, werden Sie zunächst auf eine künstliche Intelligenz (KI) treffen, die Ihnen ihre Hilfe anbietet. Proximus ist bestrebt, die Interaktion mit seinen Kunden durch verschiedene Mittel zu verbessern, um die Wartezeit bei der Kontaktaufnahme mit unseren Dienstleistungen so weit wie möglich zu verkürzen. In Anbetracht der Vielzahl der von Proximus angebotenen Dienstleistungen und des breiten Spektrums an Unterstützung für unsere Kunden ist eine der effizientesten Möglichkeiten zur Verbesserung unserer Interaktionen die künstliche Intelligenz.

Die Funktionsweise dieser KI ist wie folgt:

Schritt 1: Sie kontaktieren Proximus über das Kommunikationsmittel Ihrer Wahl
Schritt 2: Sie werden mit einer KI in Kontakt gebracht, die sich als KI zu erkennen gibt und Ihnen ihre Hilfe anbietet.
Schritt 3: Die KI wird versuchen, den Grund für den Anruf/die Nachricht zu ermitteln, um Ihnen auf die effizienteste Weise zu helfen.

Beachten Sie dies:

Wenn die KI den Grund Ihres Anrufs/Ihrer Nachricht richtig identifizieren kann und in der Lage ist, Ihnen ohne die Einschaltung eines Agenten zu helfen, dann bietet sie Ihnen die Informationen an, die sie glaubt, dass Sie benötigen, oder die Lösung, die Sie angefordert haben.

Wenn die KI den Grund Ihres Anrufs/Ihrer Nachricht richtig identifizieren kann und nicht in der Lage ist, Ihnen ohne die Hilfe eines Agenten zu helfen, wird sie Sie direkt mit dem richtigen Agenten in Verbindung setzen, der versuchen wird, Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen.

Ist die KI nicht in der Lage, den Grund Ihres Anrufs/Ihrer Nachricht richtig zu identifizieren, wird sie Sie direkt mit einem Agenten verbinden, der versuchen wird, Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen.

In jedem Fall:

Sie haben immer die Möglichkeit, sich mit einem Agenten verbinden zu lassen, wenn Sie dies wünschen.

Obwohl das Ziel der KI darin besteht, die bei unserem Kundendienst eingehenden Anfragen zu sortieren und Sie mit dem richtigen Mitarbeiter in Verbindung zu bringen, können einige kleine Entscheidungen automatisch getroffen werden (z. B. die Stornierung einer Rechnung). Für solche Aktionen könnte jedoch eine zusätzliche Identifizierung von Ihnen erforderlich sein, um zu verhindern, dass Ihre Identität missbraucht wird, bevor Maßnahmen ergriffen werden, die sich auf Sie auswirken könnten.

Die Interaktion mit unserer KI wird in unseren Systemen zu Dokumentationszwecken für maximal 3 Monate nach Beendigung der Konversation gespeichert, damit wir bei wiederkehrenden Problemen auf die Historie vergangener Konversationen zugreifen können, um Ihre Anfragen effizienter zu bearbeiten.

Haben Sie Fragen zu Ihren persönlichen Daten? Dann klicken Sie bitte hier!

Preisliste und Tarife

Aktuelle Tarife

Die Preise für die Produkte und Dienstleistungen von Proximus können auf den kommerziellen Seiten der Website Proximus.be und/oder über die unten stehenden Links eingesehen werden:

A. Persönlich

Nationale Anrufe (Festnetz)

Internationale Anrufe (Festnetz)

Internationale Anrufe aus Belgien (Mobiltelefon)

Roaming-Tarife (Mobiltelefon)

B. Geschäft

Nationale Anrufe (Festnetz)

Unlimited Calls National(PDF, 84Kb)

Internationale Anrufe (Festnetz)

Unlimited Calls National/International (ohne Mehrwertsteuer)(PDF, 222Kb)

Internationale Anrufe aus Belgien (Mobiltelefon)

Roaming-Tarife (Mobiltelefon)

Anrufe und SMS aus dem Ausland mit Ihrem Handy mit Abonnement(PDF, 409Kb)

C. Große Unternehmen

Standardtarif (Festnetz)(PDF, 210Kb)

Programm Unbegrenzte Anrufe (Festnetz)

Gesprächsguthaben (Festnetz)

Roaming-Tarife (Mobiltelefon)

Internationale Anrufe und SMS aus dem Ausland mit Ihrem GSM für Firmenkunden(PDF, 330Kb)

Vertragszusammenfassungen

Datenschutzhinweis

Wir bei Proximus haben uns verpflichtet, die Privatsphäre unserer Kunden und Nutzer zu schützen. Wir sind uns bewusst, dass die personenbezogenen Daten, die Sie uns anvertrauen, wertvoll und wichtig für Sie sind, und wir nehmen unsere Verantwortung für den Schutz Ihrer Daten sehr ernst.

In diesem Datenschutzhinweis informieren wir Sie ausführlich darüber, welche personenbezogenen Daten wir über Sie erheben, was mit Ihren personenbezogenen Daten geschieht, wenn Sie unsere Dienste und Apps nutzen und/oder unsere verschiedenen Websites besuchen, für welche Zwecke Ihre personenbezogenen Daten verwendet werden und mit wem Ihre personenbezogenen Daten geteilt werden. Gleichzeitig erfahren Sie hierin, wie Sie die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns kontrollieren können. Wir werden Ihnen auch erklären, welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten haben und wie Sie diese Rechte ausüben können. Um die Lesbarkeit dieses Hinweises zu vereinfachen, haben wir beschlossen, die verschiedenen Themen in Kapiteln zu gliedern, die über dieses Auswahlmenü leicht aufzufinden sind.

Wir halten nicht nur die einschlägigen Datenschutzgesetze und -vorschriften ein, sondern verpflichten uns auch zur Einhaltung höchster ethischer und moralischer Standards im Umgang mit personenbezogenen Daten. Wir glauben, dass die Privatsphäre ein grundlegendes Menschenrecht ist und dass es unsere Pflicht ist, Ihre personenbezogenen Daten zu schützen und zu respektieren.

Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise für spezifische Produkte und Dienstleistungen

Zusätzlich zu den allgemeinen Datenschutzhinweisen haben wir für einige spezifische Dienstleistungen und Produkte, die wir unseren Kunden und Nutzern anbieten, eigene Datenschutzhinweise entwickelt.

Auf diese Weise können wir noch klarer und transparenter über die personenbezogenen Daten informieren, die wir im Zusammenhang mit einer spezifischen Dienstleistung oder einem spezifischen Produkt erheben und verarbeiten, einschließlich der Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verwendet werden, an wen die Daten weitergegeben werden und welche Rechte bestehen und wie sie in diesem Zusammenhang ausgeübt werden können.

Wenn Sie auf einen der Links in den nachstehenden Abschnitten klicken, erhalten Sie Auskunft über die Datenschutzhinweise für das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung.

MyProximus (Web und App)

Klicken Sie auf den folgenden Link, um den Datenschutzhinweis von MyProximus (Web und App) aufzurufen, in dem u. a. erläutert wird, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erheben und verwenden, welche Zwecke wir damit verfolgen und welche Rechte Sie haben.

Datenschutzhinweis MyProximus (Web und App) Opens a new window

Bemühungen zur Netzwerkbetrugsprävention

Klicken Sie auf den folgenden Link, um den Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Netzwerkbetrugprävention die beschreibt, wie Proximus personenbezogene Daten von Kunden oder Endnutzern verarbeitet, um Betrug wie Phishing, unerwünschte Anrufe, FluBot und Signalisierungsmissbrauch zu verhindern und zu bekämpfen.

Datenschutzhinweis Bemühungen zur Netzwerkbetrugsprävention Opens a new window

Protokolle über den Austausch personenbezogener Daten zwischen föderalen öffentlichen Behörden und Proximus

Das Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener DatenOpens a new window schreibt vor, dass für jede elektronische Übermittlung personenbezogener Daten durch eine Bundesbehörde an eine andere Behörde oder an einen Dritten ein Protokoll erstellt werden muss.

Ein Protokoll ist erforderlich, wenn sowohl der föderale öffentliche Dienst als auch der Empfänger der personenbezogenen Daten, in diesem Fall Proximus, die übermittelten personenbezogenen Daten jeweils als für die Verarbeitung Verantwortlicher verarbeiten.

Die beteiligten Parteien beschreiben die Übermittlung personenbezogener Daten in dem Protokoll. In diesem Sinne ist ein Protokoll ein Transparenzdokument, das allen Beteiligten unter anderem deutlich macht, welche personenbezogenen Daten übermittelt werden und welchen Zweck die Übermittlung hat.

Mehr Information über Protokolle findet sich auf der Website der DatenschutzbehördeOpens a new window .

Proximus hat die folgenden Protokolle unterzeichnet:

Kundendienst nach dem Verkauf

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Eine Beschwerde? Wenden Sie sich an Ihren lokalen Proximus-Dienst oder rufen Sie 02 202 41 11 an.

Sie können sich auch per E-Mail an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation wenden: klachten@ombudsmantelecom.be/ plaintes@mediateurtelecom.be oder per Post: Boulevard du Roi Albert II 8 boîte 3 à 1000 Bruxelles / Koning Albert II-laan 8 bus 3 te 1000 Brussel, tel. 02 223 09 09/ 02 223 06 06. Oder Sie können sich an die Online-Plattform zur Streitbeilegung wenden.

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