Sozialer Satz
Vorteile des Sozialtarifs
Gewährte Vorteile
50% Rabatt auf die Installationsgebühr für 1 Festnetzanschluss (Telefon oder Internet).
Ausnahmen:
- Bezieher eines Mindesteingliederungseinkommens haben keinen Anspruch auf diese Ermäßigung.
- 1 Rabatt pro Kunde und pro Betreiber.
40% Rabatt auf die Einrichtungsgebühr von 1 Internet Abonnement, Festnetz- oder Mobilfunkabonnement mit einem Höchstbetrag von €8,40/Monat (inkl. MwSt.).
Ausnahmen:
- Begünstigte mit einem Mindesteinkommen können nur einen Rabatt auf ihr Internet-Abonnement erhalten.
- 1 Ermäßigung pro Kunde und pro Betreiber.
€3,10/Monat (inkl. MwSt.) Rabatt auf Ihre Anrufe außerhalb des Pakets:
von Ihrem Festnetzanschluss aus bei Inlandsgesprächen (Festnetz und Mobilfunk) und Auslandsgesprächen (Festnetznummern) ODER von Ihrem Mobiltelefon aus bei Inlandsgesprächen.
Ausnahmen:
- Pay&Go-Kunden erhalten statt einer Ermäßigung €3,10 Gesprächsguthaben/Monat.
- 1 Ermäßigung pro Kunde und pro Betreiber.
Zuteilungsbedingungen
Um die Option Sozialtarif in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie sind ein Kunde von Proximus oder Pay&Go oder möchten einen unserer Preispläne mit Rechnung oder Zahlungsaufstellung abonnieren
- Weder Sie noch die Person, bei der Sie wohnen, profitieren bereits von den Sozialtarifen eines anderen Festnetz- oder Mobilfunkanbieters
- Es darf nur einen Begünstigten pro Haushalt geben
- Eine Ermäßigung für ein Abonnement und eine Ermäßigung für Anrufgebühren pro Kunde
- Sie haben Anspruch auf den Sozialtarif
- Mobiltelefon-Abonnement: Die Sozialtarif-Option gilt für alle privaten Abonnenten, die die erforderlichen Bedingungen erfüllen, mit Ausnahme von Mobile 5-Abonnements. Sie ist für jede Art der Nutzung verfügbar, aber nicht mit Business-Preisplänen kompatibel
- Karte neu aufladen: die Prepaid-Option zum Sozialtarif kann auf Prepaid-Karten aktiviert werden und ist nicht mit dem Sozialtarif für Mobilfunkabonnements kompatibel
- Festnetzanschluss, Internet oder TV: Sie müssen Inhaber des Anschlusses sein
- Bezieher eines Mindesteinkommens: die Vergünstigung ist für einen Zeitraum von 6 Monaten gültig. Der Antrag muss alle 6 Monate erneuert werden
- Proximus muss über jede Änderung der Situation informiert werden, die sich auf die Qualifikation einer Person in Bezug auf die Zuteilungsbedingungen auswirken könnte
Wer kann von diesem sozialen Vorteil profitieren?
Der Sozialsatz ist ein ermäßigter Satz, der aus sozialen oder humanitären Gründen gewährt wird. Haben Sie Anspruch auf diese soziale Vergünstigung? Wenn ja, stellen Sie bitte einen Antrag.
Für Empfänger eines Mindesteingliederungseinkommens
Der Leistungsempfänger muss offiziell als Empfänger eines Mindesteingliederungseinkommens (minimex) anerkannt sein. Der Vorteil wird für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt. Danach kann der Begünstigte eine Verlängerung beantragen.
Für Personen über 65
Der Begünstigte der Sozialtarifoption muss 65 Jahre alt sein. Die Person darf leben:
- allein
- mit 1 oder mehr Personen über 60 Jahren
- mit 1 oder mehr Kindern
- mit einem oder mehreren ihrer Kinder (oder Enkelkinder), wenn diese zu mindestens 66% behindert sind, ohne Altersbegrenzung
- mit 1 oder mehreren Enkelkindern, wenn diese von Vater und Mutter verwaist sind oder von den Gerichten an die Grosseltern abgegeben wurden
- in einem Genesungsheim oder einer anderen Form des Gemeinschaftslebens
Der Begünstigte muss über ein Abonnement in seinem eigenen Namen und zu seinem ausschließlichen Gebrauch verfügen.
Ihr Jahreseinkommen darf zusammen mit dem der mit Ihnen zusammenlebenden Personen die Summe von €23.630,87 , erhöht um €4.383,93 pro mit Ihnen zusammenlebende Person, nicht überschreiten. Dieser Betrag entspricht der Indexierung vom 01/08/2022. Dieser Betrag wird regelmäßig überprüft. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des INAMI/RIZIV (Nationales Institut für Gesundheits- und Invaliditätsversicherung).
Für Menschen mit Behinderungen
Der Begünstigte der Sozialtarifoption muss zu mindestens 66% behindert und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Person darf leben:
- allein
- mit bis zu 2 Personen, die nicht mit ihnen verwandt sind
- mit Verwandten 1. Grades (Ehepartner, Vater, Mutter, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder) oder 2. Grades (Geschwister, Halbbrüder, Halbschwestern, Großeltern oder Enkelkinder) durch Blutsverwandtschaft oder Heirat
- in einem Genesungsheim oder einer anderen Form des Gemeinschaftslebens
Der Begünstigte muss über ein Abonnement in seinem eigenen Namen und zu seinem ausschließlichen Gebrauch verfügen.
Ihr Jahreseinkommen darf zusammen mit dem der mit Ihnen zusammenlebenden Personen die Summe von €23.630,87 , erhöht um €4.383,93 pro mit Ihnen zusammenlebende Person, nicht überschreiten. Dieser Betrag entspricht der Indexierung vom 01/08/2022. Dieser Betrag wird regelmäßig überprüft. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des INAMI/RIZIV (Nationales Institut für Gesundheits- und Invaliditätsversicherung).
Für bestimmte schwerhörige Personen und Personen, die sich einer Laryngektomie unterzogen haben
Der Antragsteller muss haben:
- entweder einen Hörverlust von mindestens 70 dB für das bessere Ohr nach Angaben des Internationalen Büros für Audiophonologie (BIAP)
- oder eine Laryngektomie hinter sich haben
Die Eltern oder Großeltern, die Begünstigte eines Telefonabonnements sind, können den Sozialtarif in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind oder Enkelkind, das bei ihnen lebt, eine dieser Behinderungsbedingungen erfüllt.
Für blinde Kriegsveteranen
Der Antragsteller muss offiziell als blinder Kriegsveteran anerkannt sein.
Wie können Sie einen Antrag einreichen?
Wenn Sie glauben, dass Sie Anspruch auf diese soziale Vergünstigung haben, laden wir Sie ein, unseren Kundendienst zu kontaktieren.
Ihr Antrag wird dann registriert und dem BIPT (Belgisches Institut für Post- und Fernmeldewesen) zur Genehmigung vorgelegt.
Die Option Sozialtarif tritt im Monat nach ihrer Aktivierung in Kraft. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben. Wird Ihr Antrag abgelehnt, informiert Sie das BIPT über seine Entscheidung.
Bei administrativen Fragen rufen Sie 0800 44 800 an.
Für weitere Informationen über den Sozialtarif wenden Sie sich bitte an uns