Das Telefon des Verstorbenen kann viele persönliche Erinnerungen enthalten. Sie möchten diese vielleicht aufbewahren, bevor Sie die Nummer oder das Abonnement kündigen.
- Sie können die persönliche Voicemail-Ansage des Verstorbenen erhalten. Rufen Sie uns dazu an (wählen Sie Option 4 und dann nochmals 4), bevor Sie den Vertrag kündigen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Handynummer des Verstorbenen zur Hand haben. Sie erhalten die Ansage als Audiodatei per E-Mail, nach ca. 7 Werktagen.
- Sie können auch die Handynummer des Verstorbenen übernehmen oder für einige Zeit behalten(mit einem Abonnement oder als Pay&Go-Nummer). Auf diese Weise können Sie alle eingehenden Anrufe oder SMS beantworten und alle Nachrichten, die im Telefon sind, aufbewahren.
- Sie können die E-Mail-Adresse des Verstorbenen behalten. Falls die E-Mails auf einer Proximus Mail Adresse eingegangen sind, bleibt dieses Postfach noch 18 Monate nach der Kündigung mit dem bestehenden Benutzernamen und Passwort aktiv .
- Sie können die Fotos, die der Verstorbene aufgenommen hat, behalten. Wenn diese Fotos in Proximus Cloudgespeichert waren, können Sie sie entweder mit dem vorhandenen Benutzernamen und Kennwort ansehen oder herunterladen. Wenn die Fotos auf dem Mobiltelefon gespeichert waren, konsultieren Sie das Handbuch des Geräts.
- Hat der Verstorbene sein Mobiltelefon benutzt, um sich bei bestimmten Websites anzumelden? Vergessen Sie nicht, ihre Handynummer und/oder E-Mail für MyProximus, WhatsApp, Facebook, Google usw. zu überprüfen, damit ihre persönlichen Daten privat bleiben.