Was tun Sie, wenn jemand stirbt?
Haben Sie einen Ihnen nahestehenden Menschen verloren? Bitte nehmen Sie unser Beileid an.
Im Folgenden finden Sie einige Schritte, die Ihnen den Prozess des Abschiednehmens erleichtern und Ihnen helfen, alle administrativen Aspekte mit Proximus abzuwickeln.
Das Telefon des Verstorbenen kann viele persönliche Erinnerungen enthalten. Sie möchten diese vielleicht aufbewahren, bevor Sie die Nummer oder das Abonnement kündigen.
- Sie können die persönliche Voicemail-Ansage des Verstorbenen erhalten. Rufen SieOpens a new window uns dazu anOpens a new window (wählen Sie Option 4 und dann nochmals 4), bevor Sie den Vertrag kündigen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Handynummer des Verstorbenen zur Hand haben. Sie erhalten die Ansage als Audiodatei per E-Mail, nach ca. 7 Werktagen.
- Sie können auch die Handynummer des Verstorbenen übernehmen oder für einige Zeit behalten(mit einem Abonnement oder als Pay&Go-Nummer). Auf diese Weise können Sie alle eingehenden Anrufe oder SMS beantworten und alle Nachrichten, die im Telefon sind, aufbewahren.
- Sie können die E-Mail-Adresse des Verstorbenen behalten. Falls die E-Mails auf einer Proximus Mail Adresse eingegangen sind, bleibt dieses Postfach noch 18 Monate nach der Kündigung mit dem bestehenden Benutzernamen und PasswortOpens a new window aktiv.
- Sie können die Fotos, die der Verstorbene aufgenommen hat, behalten. Wenn diese Fotos in Proximus Cloudgespeichert waren, können Sie sie entweder mit dem vorhandenen Benutzernamen und KennwortOpens a new window ansehen oder herunterladenOpens a new window . Wenn die Fotos auf dem Mobiltelefon gespeichert waren, konsultieren Sie das Handbuch des Geräts.
- Hat der Verstorbene sein Mobiltelefon benutzt, um sich bei bestimmten Websites anzumelden? Vergessen Sie nicht, ihre Handynummer und/oder E-Mail für MyProximusOpens a new window , WhatsAppOpens a new window , FacebookOpens a new window , GoogleOpens a new window usw. zu überprüfen, damit ihre persönlichen Daten privat bleiben.
Stellen Sie sicher, dass Sie den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse, die Handynummer und die KundennummerOpens a new window des Verstorbenen zur Hand haben. Entscheiden Sie, was Sie tun wollen:
- Ein Abonnement kündigen (Festnetz, Handy, Internet und/oder TV)
Sie können das AbonnementOpens a new window des Verstorbenen kündigen. Ist darin ein Gerät (Handy, TV etc.) enthalten, auf das bei Vertragsabschluss ein Rabatt gewährt wurde, dann wird im Todesfall der Restwert nicht fällig und Sie können das Gerät einfach behalten. Für andere Geräte (Modem, Decoder, etc.) erhalten Sie eine Anleitung zur kostenlosen RückgabeOpens a new window . Die Stornierung ist kostenlos.
- Übernahme eines Abonnements (Festnetz, Mobiltelefon, Internet und/oder TV)
Sie können den Festnetzanschluss, Internet, TV und/oder das Mobiltelefon des Verstorbenen kostenlos übernehmenOpens a new window . Sie können auch die Mobilfunknummer in Pay&Go umstellenOpens a new window . Bei einer Übernahme erhalten Sie eine neue Kundennummer und die Rechnung wird auf Ihren Namen ausgestellt. Diese Kundennummer können Sie Ihrem MyProximus Konto hinzufügenOpens a new window oder Sie können sich damit bei MyProximus anmeldenOpens a new window . Danach können Sie Änderungen vornehmen: TV-Aufnahmen ansehenOpens a new window , TV-Optionen ändernOpens a new window , Anrufe auf Ihr Mobiltelefon umleiten Anrufe auf Ihr Mobiltelefon umleitenOpens a new window usw.
- Pay&Go kündigen
Sie können die Rufnummer des Verstorbenen kündigen, indem Sie uns per Telefon oder Chat kontaktierenOpens a new window . Die Abmeldung ist kostenlos.
- Pay&Go übernehmen
Sie können die Rufnummer des Verstorbenen kostenlos übernehmen, müssen aber die SIM-Karte neu identifizierenOpens a new window . Achtung: Wenn Sie 12 Monate lang kein Guthaben nutzen oder aufladen, wird die Nummer abgeschaltet.
- Übernahme Proximus Mail
Wenn der Verstorbene Proximus Mail genutzt hat, können Sie seine E-Mails (sofern Sie das PasswortOpens a new window
des Verstorbenen kennen) über die AppProximus Mail Opens a new window
, das WebmailOpens a new window
oder Ihr eigenes E-Mail-Programm (Outlook, Windows Mail, etc.) auf Ihrem Handy, Tablet oder ComputerOpens a new window
weiter lesen. Wir empfehlen Ihnen, die E-Mail-Adresse zu behalten, damit Sie wichtige eingehende Mitteilungen (zu Rechnungen, Passwortrücksetzungen etc.) lesen können.
Später können Sie die E-Mail-Adresse schließenOpens a new window
, wenn Sie möchten.
- Übernehmen Proximus Cloud
Wenn der Verstorbene Proximus Cloudkönnen Sie diesen Zugang weiter nutzen und dort Dokumente herunterladenOpens a new window , vorausgesetzt, Sie kennen den Benutzernamen und das PasswortOpens a new window des Verstorbenen und/oder Sie haben Zugang zu seinem E-Mail-Konto.
Sie müssen das Abonnement des Verstorbenen noch bis zu 7 Tage nach dem Antrag auf Kündigung der Produkte weiter bezahlen. Wir stellen immer eine Endabrechnung aus. Wenn Sie Probleme haben, beachten Sie unsere Tipps unten.
- Eine Lastschriftzahlung konnte vom gesperrten Konto des Verstorbenen nicht ausgeführt werden?
Prüfen Sie, ob die Rechnung oder der Kontoauszug über ein anderes Konto bezahltOpens a new window werden kann. So vermeiden Sie Mahngebühren , wenn Sie nicht pünktlich zahlenOpens a new window . Rufen SieOpens a new window ggf. an und bitten Sie um eine Verlängerung des Fälligkeitstermins oder um die Möglichkeit, den Betrag in Raten zu zahlen.
- Hat der Verstorbene Benachrichtigungen über neue Rechnungen per SMS oder E-Mail erhalten?
Bitten Sie bei der Kündigung darum, dass die letzte Abrechnung an eine andere Handynummer, E-Mail-Adresse oder Postadresse geschickt wird. Wenn Sie Zugriff auf die MyProximus des Verstorbenen haben, können Sie dies dort ändern.
- Haben Sie eine Gutschrift erhalten?
Weist der letzte Kontoauszug aus, dass Sie einen Betrag im Guthaben haben? Wenn Sie Zugriff auf die MyProximus des Verstorbenen haben, können Sie sich den BetragOpens a new window auf das Konto auszahlen lassenOpens a new window , das der Verstorbene benutzt hat. Wenn Sie es auf ein anderes Konto auszahlen lassen wollen, rufen Sie uns bitte an.
- Ist noch Guthaben im Pay&Go vorhanden?
Leider können wir kein Restguthaben auszahlen.
- Sie kennen den Benutzernamen oder das Passwort des Verstorbenen nicht?
Möchten Sie auf das MyProximus Konto des Verstorbenen zugreifen? Wenn Sie Zugang zu seinem E-Mail-Konto haben, können Sie seinen BenutzernamenOpens a new window
anfordern und ein neues PasswortOpens a new window
erstellen.
Wenn das nicht funktioniert, ist es besser, sich selbst für MyProximus zu registrieren. Dazu benötigen Sie die Kundennummer sowie den Aktivierungscode und das DatumOpens a new window
des Verstorbenen. Wenn Sie keinen Zugriff auf eine aktuelle Rechnung des Verstorbenen haben, können Sie sich diese Daten per SMS oder Post zOpens a new window
uschicken lassen.
Wenn Sie ein MyProximus-Konto haben und die Produkte auf Ihren Namen eintragen lassen, erscheinen sie automatisch in Ihrem MyProximus-Konto. Die Rechnungen verbleiben jedoch in dem MyProximus-Konto des Verstorbenen. Wenn Ihre Produkte auf 1 Rechnung gestellt wurden, können Sie über Meine Proximus-FamilieOpens a new window , ein Administrator Opens a new window und löschen Sie den Verstorbenen als Mitglied, wenn Sie dies wünschen.
- Wollen Sie das MyProximus-Konto des Verstorbenen schließen?
Beginnen Sie damit, die Produkte gegebenenfalls auf Ihren Namen zu übertragen und zu prüfen, ob sie in Ihrem MyProximus-Konto sichtbar sind. Danach gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie können das MyProximus-Konto des Verstorbenen SchließenOpens a new window .
- Einige Monate nach der Kündigung oder Überweisung löschen wir automatisch das gesamte MyProximus-Konto des Verstorbenen.